Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gestärkt
Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gestärkt. Das geltende Verbot für Lesben und Schwule, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren, sei verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter.
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