Dienstag, 19. Februar 2013

Eilmeldung Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gestärkt

Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gestärkt

Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gestärkt. Das geltende Verbot für Lesben und Schwule, ein Adoptivkind ihres eingetragenen Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren, sei verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter.

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